§§ 1293, 1323, 1358 ABGB
§ 228 ZPO.
Der fehlberatene Anleger kann ein reines Zahlungsbegehren erheben, wenn der Emittent der ungewollt erworbenen Anleihe in Insolvenz verfallen ist. Der beklagte Berater erwirbt die Rechte aus der Anleihe gemäß § 1358 ABGB, wenn er Schadenersatz in Geld leistet.