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Nachrangigkeit kapitalmarktrechtlicher Ansprüche in der Insolvenz der emittierenden AG

AbhandlungenUniv.-Ass. MMag. Dr. Martin TrenkerÖBA 2013, 187 Heft 3 v. 1.3.2013

Das Verhältnis der Prospekthaftung zu (kapital-)gesellschaftsrechtlichen Grundpfeilern des Gläubigerschutzes wurde in der Grundsatzentscheidung 7 Ob 77/10i 1)1)OGH 7 Ob 77/10i, ÖBA 2011, 501 (mit Bespr-Aufs Karollus, 450) = GeS 2011, 223 = GesRZ 2011, 251 (Diregger) = wbl 2011, 500 = AnwBl 2011, 355 = ZFR 2011, 238 (Gruber) = ecolex 2011, 609 (Wilhelm) = RdW 2011, 401 = JAP 2011/2012, 181 (Jaindl). zugunsten eines unbedingten Vorrangs der Prospekthaftung entschieden. Der 6. Senat bestätigte diese Ansicht in der E 6 Ob 28/12d jüngst 2)2)OGH 6 Ob 28/12d, ÖBA 2012, 548 = GeS 2012, 230 = ecolex 2012, 482.. Wenngleich "Kompromisslösungen" des Schrifttums zwischen den Interessen der geschädigten Anleger und der in ihrem Vertrauen frustrierten Gesellschaftsgläubiger bereits vom 7. Senat abgelehnt wurden, lassen die obiter getroffenen Aussagen des OGH auf einen Lichtblick für die Gesellschaftsgläubiger hoffen: Denn die Bejahung der Haftung besage noch nicht, ob die kapitalmarktrechtlichen Ansprüche in der Insolvenz der Emittentin nicht gegenüber "echten" Drittgläubigerforderungen nachrangig zu befriedigen sind. Dieser Frage will der vorliegende Beitrag nachgehen.

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