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Zur Rückforderung eines verbotswidrig überwiesenen Kontoguthabens.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1891ÖBA 2013, 143 Heft 2 v. 1.2.2013

§§ 1432, 1434, 1435 ABGB

§§ 294, 379, 385 EO

Gehen Bank und Kontoinhaber übereinstimmend davon aus, durch eine Überweisung auf ein Konto desselben Inhabers bei einer anderen Bank nicht gegen das Drittverbot zu handeln, so kann die Bank den überwiesenen Betrag analog zu § 1435 ABGB zurückfordern, wenn sich die gemeinsame Annahme als falsch erweist.

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