Am 6.1.2013 hat die Group of Governors and Heads of Supervision (GHOS), das Aufsichtsgremium des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, einstimmig die Überarbeitung der Mindeststandards für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beschlossen. Demnach wird die LCR zwar als wesentlicher Bestandteil der Basel-III-Reformen bestätigt, allerdings in einer deutlich adaptierten Fassung. Die Änderungen betreffen beispielsweise die folgenden Themen: