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BaFin veröffentlicht Neufassung des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2013, 80 Heft 2 v. 1.2.2013

Am 14.12.2012 veröffentlichte die BaFin eine aktualisierte Version des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die BaFin passt das Dokument damit an die Neuerungen der einzuführenden CRD IV und CRR sowie an die "EBA Guidelines on Internal Governance" vom September 2011 an. Auch im aktualisierten Rundschreiben gilt das Proportionalitätsprinzip als wichtigster Maßstab und es wird an der prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk festgehalten.

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