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Zur Auslegung von Fondsbedingungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1881ÖBA 2013, 61 Heft 1 v. 1.1.2013

§§ 914, 1295 ABGB.

Fondsbedingungen sind als Allgemeine Vertragsbedingungen anzusehen, die - grundsätzlich objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut - so auszulegen sind, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen aus dem angesprochenen Adressatenkreis erschließen; zudem muss der erkennbare Zweck der jeweiligen Klausel beachtet werden.

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