In Deutschland wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht im Jahr 2009 erstmals Regelungen zur Kontrolle der Mitglieder von Aufsichtsorganen eingeführt. Diese wurden direkt in das deutsche Kreditwesengesetz sowie Versicherungsaufsichtsgesetz implementiert. Zur Erläuterung der entsprechenden Regelungen wurde am 22.2.2010 ein Merkblatt veröffentlicht. Das nunmehr adaptierte Merkblatt soll die aus der Aufsichtspraxis gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen und Antworten auf zuvor nicht berücksichtigte Fragestellungen beinhalten.