Am 22.11.2012 veröffentlichte die EBA die finalen Leitlinien zum Thema "Suitability assessment of members of the management body and key function holders". Sowohl Kreditinstitute als auch die zuständigen Behörden sollen sich zukünftig bei der Beurteilung der betroffenen Personengruppen an einer Reihe von prozessualen Vorgaben und Prüfkriterien orientieren. Die EBA will auf diesem Weg interne Governance-Standards erhöhen und darüber hinaus die Aufsicht im Bereich Governance intensivieren.