§§ 1002, 1295 ABGB
§§ 11, 13 WAG 1997.
Gegenüber dem Geschäftsherrn bestehende Informations- und Aufklärungspflichten können auch seinem Vertreter gegenüber erfüllt werden.
§§ 1002, 1295 ABGB
§§ 11, 13 WAG 1997.
Gegenüber dem Geschäftsherrn bestehende Informations- und Aufklärungspflichten können auch seinem Vertreter gegenüber erfüllt werden.