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Aufklärung gegenüber dem Vertreter ausreichend.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2013/1979ÖBA 2013, 923 Heft 12 v. 1.12.2013

§§ 1002, 1295 ABGB

§§ 11, 13 WAG 1997.

Gegenüber dem Geschäftsherrn bestehende Informations- und Aufklärungspflichten können auch seinem Vertreter gegenüber erfüllt werden.

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