vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist der neue § 48c BörseG betreffend die gerichtliche Strafbarkeit von Marktmanipulationen bereits Makulatur?

AbhandlungMag. iur. Ernst MeinlÖBA 2013, 865 Heft 12 v. 1.12.2013

Der österreichische Gesetzgeber hat nur im Bereich des Verwaltungsrechts ein modernes und umfassendes Verbot von Marktmanipulation im Börsegesetz (§ 48c) verankert. Die Strafvorschriften hat er den modernen Erfordernissen der Praxis nicht angepasst. Hier sollen die veralteten Vermögensschutzvorschriften des vorigen Jahrhunderts (wie Betrug und Untreue) weiter gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte