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Zum Begriff des Verbrauchers iSd Art 15 Abs 1 EuGVVO.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard)ÖBA 2013/51ÖBA 2013, 841 Heft 11 v. 1.11.2013

Eine natürliche Person, die mit einer Gesellschaft beruflich oder gewerblich eng verbunden ist, etwa als Geschäftsführer oder Mehrheitsbeteiligter, ist nicht Verbraucher iSd Art 15 Abs 1 EuGVVO, wenn sie eine Wechselbürgschaft für einen Wechsel der Gesellschaft übernimmt.

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