§ 451 ABGB
§§ 26, 94 GBG.
Sind Pfandbestellungsverträge nicht deutlich und zweifelsfrei dahin zu verstehen, dass sie auch die neuerliche Einverleibung von Pfandrechten nach vorheriger Löschung rechtfertigen, ist ein entsprechendes Grundbuchsgesuch abzuweisen.