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Zur Annahme einer Garantiezusage durch Schweigen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1961ÖBA 2013, 767 Heft 10 v. 1.10.2013

§§ 863, 914, 880a ABGB

§ 6 KSchG.

Unter Umständen kann im Schweigen des Begünstigten seine Zustimmung zur Garantieerklärung erblickt werden, wenn dies nicht ohnehin allein deshalb gilt, weil die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.

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