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Zur Haftung der Anlegerentschädigungseinrichtung im Konkurs ehemaliger Mitglieder.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1949ÖBA 2013, 753 Heft 10 v. 1.10.2013

Art 1, 2, 4 Anlegerentschädigungs-RL 97/9/EG

§§ 93, 93a, 93b, 93c BWG

§ 75 WAG 2007. Maßgeblich für die Haftung der Entschädigungseinrichtung ist, dass die später in Konkurs verfallene Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Wertpapierdienstleistung Mitglied der Entschädigungseinrichtung war. Nicht notwendig ist, dass die Mitgliedschaft auch noch im Zeitpunkt der Konkurseröffnung besteht.

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