Am 26.8.2013 hat die FMA zwei Merkblätter zum Vertrieb von Alternative Investmentfonds (AIF) gem AIFMG in Österreich veröffentlicht. Das Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gem § 31 AIFMG schreibt vor, dass der AIFM die Einbringung von Angaben gemäß Anlage 4 zu § 30 AIFMG an die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats zu erbringen hat. Das zweite Merkblatt zum Vertrieb von AIF an Privatkunden gem § 49 AIFM (Art 43 RL 2011/61/EU ) setzt die Einbringung von Angaben gemäß Anlage 3 zu § 29 AIFMG an die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats fest.