Am 2.8.2013 veröffentlichte die EBA ein Diskussionspapier in Zusammenhang mit der Behandlung nicht realisierter, zum Fair Value (FV) bewerteter Gewinne im Rahmen der Berechnung der regulatorischen Eigenmittel. Gemäß Artikel 35 CRR dürfen Institute grundsätzlich keine Bewertungsanpassungen vornehmen, die dem Ziel dienen, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus zum FV bilanzierten Aktiv- oder Passivposten von den Eigenmitteln auszunehmen. Im vorliegenden Dokument stellt die EBA mögliche, davon abweichende Regelungen dar. Sie kommt damit ihrem Auftrag gem Artikel 80 Abs 4 CRR nach, die Kommission über potentielle Alternativen zum derzeitigen Artikel 35 CRR bis 1.1.2014 in Form eines Technical Advice zu beraten.