§§ 488, 1358, 1422 ABGB
§§ 13, 61 GBG.
Bei gesetzlicher und notwendiger Zession gehen in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes Hypotheken ex lege, ohne weiteren sachenrechtlichen Übertragungsakt, mit der Zession über. In den Ausnahmefällen außerbücherlichen Rechtserwerbs steht auch dem außerbücherlichen Rechtsnachfolger die Legitimation zur Löschungsklage zu. Der aufgrund einer notwendigen Zession nachfolgende Hypothekargläubiger ist daher wie ein außerbücherlicher Eigentümer bereits vor der deklarativen Nachführung des Grundbuchsstands zur Löschungsklage legitimiert.