Mit Nationalratsbeschluss vom 28.3.2012 beschloss das Parlament eine Verdoppelung der Geldstrafen im Bereich von Finanzdelikten. Es kommt damit ab 1.5.2012 zu einer deutlichen Erhöhung der Obergrenze zu verhängender Geldstrafen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde begrüßte den Schritt.