Am 29.2.2012 hat der Nationalrat die Einführung des Kreditinstitute-Verbunds beschlossen. § 30a BWG regelt diese neue Möglichkeit im Detail. Die Bestimmung trat mit 28.3.2012 in Kraft. Die Einführung der Bestimmung soll die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Kreditinstitute durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Synergieeffekten stärken.