Am 13.2.2012 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 75 Abs 8 WAG 2007 die Bandbreiten für marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken.
Am 13.2.2012 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 75 Abs 8 WAG 2007 die Bandbreiten für marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken.