Am 6.3.2012 passierte die Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012 den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Mit dem Stabilitätsgesetz soll unter anderem das Stabilitätsabgabegesetz novelliert werden, das Kreditinstitute seit 1.1.2011 zu einer Stabilitätsabgabe ("Bankensteuer") verpflichtet. Die Gesamtlast setzt sich zusammen aus einem bilanzsummenabhängigen Teil sowie einer Stabilitätsabgabe auf Derivate, deren Höhe sich nach dem Geschäftsvolumen aller Derivate im Handelsbuch bemisst. Gemäß Regierungsvorlage soll die Abgabe in den Jahren 2012 bis 2017 noch um einen 25%-igen Sonderbeitrag erhöht werden. Das Stabilitätsgesetz 2012 tritt mit 1.4.2012 in Kraft.