Z 3 ABB
§§ 884, 1400 ABGB.
Schickt der Überweisende eine E-Mail an die Empfängerin, in der er sie ermächtigt und beauftragt, eine Abbuchung von seinem Konto und eine Gutbuchung auf ihrem Konto vornehmen zu lassen, und entspricht die später erfolgte Überweisung seinem Willen, so haben er und die Bank jedenfalls konkludent vereinbart, von allfälligen Formvorschriften im konkreten Geschäftsfall abzusehen.