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Zur Zustimmungsfiktion in AGB für Verbraucherverträge

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus Kellner, em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter RummelÖBA 2012/1784ÖBA 2012, 176 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 879, 1396a ABGB

§ 6 KSchG.

In die Klausel über eine Zustimmungsfiktion gemäß § 6 Abs 1 Z 2 KSchG müssen Widerspruchsmöglichkeit und -frist aufgenommen werden. Aus der Bestimmung folgt "grundsätzlich überhaupt" die Wirkungslosigkeit vertraglicher "Erklärungsfiktionen". Ausnahmen von diesem Grundsatz sind streng zu Lasten des Unternehmers auszulegen. Die Klausel, "[d]er Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung [des Unternehmers] auf Dritte übertragen", ist sachlich durchaus gerechtfertigt.

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