Nach der Judikatur des OGH unterliegen auch Emissionsbedingungen, welche die Rechte und Pflichten des Emittenten und der Anleger von Schuldverschreibungen oder Genussscheinen festlegen, den Regeln über die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem KSchG. Der Beitrag stellt dieses rechtliche Umfeld dar und erörtert Schwierigkeiten, die bei der Gestaltung von Emissionsbedingungen bestehen.