Zur Anzeigepflicht einer Satzungsänderung eines KI an die FMA.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl weiters das Erk vom selben Tag mit der GZ 2008/17/0171, das den zweiten Vorstand des Kreditinstituts betraf.
RechtsprechungÖffentlich-Rechtliche EntscheidungenÖBA 2012/115ÖBA 2012, 70 Heft 1 v. 1.1.2012