Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - RL 2008/48/EG - Art 22, 24 und 30 - Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser RL - Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten RL einbezogen sind - Pflichten, die in dieser RL nicht vorgesehen sind - Beschränkung der Bankprovisionen, die der Kreditgeber erheben darf - Art 56 AEUV, 58 AEUV und 63 AEUV - Pflicht, im nationalen Recht angemessene und wirksame Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu schaffen;