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Anlageberaterhaftung: Beweislast, Beweismaß, Beweiswürdigung und Non liquet hinsichtlich Schaden(shöhe) und Kausalität

Abhandlungeno. Univ.-Prof. Dr. Peter BydlinskiÖBA 2012, 797 Heft 12 v. 1.12.2012

Der vorliegende Beitrag 1)1)Das Manuskript lag einem (deutlich kürzeren) Vortrag, gehalten auf der vom Obersten Gerichtshof am 16.10.2012 veranstalteten Fortbildungstagung zur Anlageberaterhaftung, zugrunde. Die Entscheidung des OGH 4 Ob 67/12z v 2.8.2012 (demnächst in ÖBA 2013 mit Anm von Wendehorst) ist mir erst nach weitgehender Fertigstellung meines Beitrags zugänglich geworden. Da sie unmittelbar einschlägig ist und die bisherige Rsp zum Thema sowohl zusammenfasst als auch mit pointierter Argumentation fortführt, wurde sie noch im Detail eingearbeitet. zeichnet die Entwicklung nach, die die Diskussion um die hypothetische Anlegerentscheidung für den Fall der - gerade nicht erfolgten - korrekten Anlageberatung in Rechtsprechung und Lehre in den letzten Jahren genommen hat. Dabei zeigt sich unter anderem, dass der im Jahre 2008 entwickelte Ansatz des Autors (anteilige Berücksichtigung aller ernsthaft in Betracht kommenden Anlagevarianten bei Unaufklärbarkeit des hypothetischen Verlaufs) zwar nicht in der Begründung, wohl aber im Ergebnis Gefolgschaft gefunden hat.

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