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Zum Konto im Abhandlungsverfahren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2012/1864ÖBA 2012, 781 Heft 11 v. 1.11.2012

§§ 550, 802, 825, 888, 889 ABGB

§ 166 AußStrG.

Die Aufhebung der Erbengemeinschaft tritt bei teilbaren Nachlassforderungen (hier: Konto) ex lege ein. Mit Einantwortung zerfällt eine teilbare Nachlassforderung in selbständige Teilforderungen, die keinen Gegenstand der Erbteilung bilden und von jedem Miterben geltend gemacht werden können.

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