§§ 880a, 1041, 1295, 1393 ABGB
§§ 379, 382, 394, 402 EO.
Rechte aus einer Garantie können grundsätzlich auch ohne die Forderung aus dem Grundgeschäft abgetreten werden. Der Auftraggeber muss diesfalls einen Rückforderungsanspruch wegen unberechtigter Inanspruchnahme der Garantie weiterhin gegen den Begünstigten richten und nicht gegen den Zessionar.