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Zu Ansprüchen des Garantieauftraggebers gegen den Zessionar.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2012/1850ÖBA 2012, 706 Heft 10 v. 1.10.2012

§§ 880a, 1041, 1295, 1393 ABGB

§§ 379, 382, 394, 402 EO.

Rechte aus einer Garantie können grundsätzlich auch ohne die Forderung aus dem Grundgeschäft abgetreten werden. Der Auftraggeber muss diesfalls einen Rückforderungsanspruch wegen unberechtigter Inanspruchnahme der Garantie weiterhin gegen den Begünstigten richten und nicht gegen den Zessionar.

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