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Zum Begriff der Irreführung in der Definition der Marktmanipulation nach § 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG; zu den Sorgfaltspflichten eines Vorstands bei auffälligen Vorgängen betr eine Kapitalerhöhung.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl für zwei andere Vorstände der M Ltd die hinsichtlich der Sachverhalts- und Rechtsfragen weitgehend gleichen Erk 2009/17/0235 und 0249 vom selben Tag.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenÖBA 2011/108ÖBA 2011, 669 Heft 9 v. 1.9.2011

§ 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG, § 48c BörseG, § 9 VStG.

Vorliegen irreführender Informationen iSd Marktmanipulationsdefinition bei Behauptung, dass eine Kapitalerhöhung erfolgreich war, wenn ca 40% der entsprechenden Zertifikate nicht vom Markt aufgenommen

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