Zum Begriff der Irreführung in der Definition der Marktmanipulation nach § 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG; zum örtlichen Anwendungsbereich des Verbots der Marktmanipulation.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Dieses Erk entspricht vom Sachverhalt her weitgehend dem - vorstehend abgedruckten - Erk 2009/17/0186 vom selben Tag. Allerdings bestand ein (wesentlicher) Unterschied hinsichtlich der Kenntnis der einzelnen Vorstände von den Vorgängen. Im vorliegenden Fall wusste der Vorstand von den Vorgängen Bescheid. Dies war auch in zwei weiteren Erk der Fall: 2009/17/0169 und 0170 vom selben Tag.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2011/107ÖBA 2011, 668 Heft 9 v. 1.9.2011