Die AIFMD (Alternative Investment Funds Managers Directive) wurde am 1.7.2011 planmäßig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 21.7. in Kraft. Die Richtlinie muss bis zum 21.7.2013 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Von der European Securities and Market Authority (ESMA) wurde am 13.7. ein Konsultationspapier mit Vorschlägen zur Anwendung der AIFMD veröffentlicht. Die finalen Vorschläge der ESMA sollen bis 16.11.2011 der Kommission vorgelegt werden.