Die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Informationsblättern (Produktinformationsblatt - PIB) gem § 31 Abs 3a, 9 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und § 5a WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung) veröffentlicht. Diese richten sich an alle Institute, die über eine gesetzliche Erlaubnis zur Anlageberatung verfügen.