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BaFin veröffentlicht erläuternde Aussage zur Solvabilitätsverordnung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 434 Heft 7 v. 1.7.2011

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere erläuternde Aussage zur Solvabilitätsverordnung (SolvV) veröffentlicht. Die Auslegung betrifft die anerkennungsfähigen Ratingagenturen gemäß deutscher Solvabilitätsverordnung.

Folgende Ratingagenturen sind nach §§ 52 und 53 deutscher SolvV für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannt:

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