Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank haben ein gemeinsames Informationsblatt zum Tatbestand der Anlageberatung verfasst. Das veröffentlichte Informationsblatt gibt Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Anlageberatung. Ua wird beschrieben, welche Tätigkeit als persönliche Empfehlung im Zuge der Anlageberatung zu verstehen ist.