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BaFin und Bundesbank veröffentlichen Informationsblatt zum Tatbestand der Anlageberatung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 434 Heft 7 v. 1.7.2011

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank haben ein gemeinsames Informationsblatt zum Tatbestand der Anlageberatung verfasst. Das veröffentlichte Informationsblatt gibt Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Anlageberatung. Ua wird beschrieben, welche Tätigkeit als persönliche Empfehlung im Zuge der Anlageberatung zu verstehen ist.

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