Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere erläuternde Aussage zur Solvabilitätsverordnung (SolvV) veröffentlicht. Die Auslegung betrifft die anerkennungsfähigen Ratingagenturen gemäß deutscher Solvabilitätsverordnung.
Folgende Ratingagenturen sind nach §§ 52 und 53 deutscher SolvV für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannt: