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BaFin veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Einlagengeschäfts

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 278 Heft 5 v. 1.5.2011

In Form eines Merkblattes hat die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts veröffentlicht. Laut Definition im deutschen Kreditwesengesetz ist darunter entweder die Annahme fremder Gelder als Einlage oder die Annahme anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums zu verstehen, wobei die Ausgabe von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ausgenommen ist. Die Verzinsung der Einlage ist dabei unerheblich.

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