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BaFin veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zu den Tatbeständen des Eigenhandels und des Eigengeschäfts

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 278 Heft 5 v. 1.5.2011

Die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erläutert in einem Merkblatt die Tatbestände des Eigenhandels und des Eigengeschäfts. Unter dem Tatbestand des Eigenhandels erfasst der Gesetzgeber "die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere", während dieser Dienstleistungscharakter beim Eigengeschäft fehlt.

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