Die CRD III hat einen langen Gesetzgebungsprozess hinter sich. Die Kommission hat ihren Richtlinienvorschlag bereits am 13.6.2009 veröffentlicht. Die Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament am 7.7.2010 in erster Lesung beschlossen und vom Rat der Europäischen Union am 11.10.2010 angenommen. Während die geänderten Eigenmittelvorschriften von den Mitgliedstaaten bis spätestens 31.12.2011 umzusetzen sind, gelten die neugeschaffenen Vergütungsregeln bereits ab 1.1.2011 EU-weit. Diese kurze Umsetzungsfrist hat ein nationales Gesetzgebungsverfahren parallel zum europäischen nötig gemacht. Die nationale Umsetzung der Vergütungsregeln erfolgte durch die BWG-Novelle BGBl I Nr 118/2010 vom 30.12.2010.