Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine weitere Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). In der Neufassung wurden im speziellen die neuen Leitfäden des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen und Stresstests umgesetzt. Auch im Bereich des Risikotragfähigkeitskonzepts und der Strategien wurden aufgrund der gesammelten Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis entsprechende Ergänzungen vorgenommen. Unverändert bleibt die grundsätzliche prinzipienorientierte Ausrichtung der MaRisk, die weiterhin am Proportionalitätsgedanken festhalten. Die neuen MaRisk sind mit Veröffentlichung am 15.12.2010 in Kraft getreten und müssen bis spätestens 31.12.2011 vollständig umgesetzt werden. Kapitalmarktorientierte Institute haben hingegen bereits mit Veröffentlichung der neuen MaRisk ausreichende Liquiditätspuffer zu bilden.