Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Aufgaben für die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Seit 1.1.2011 gibt es in der FMA eine neue Abteilung "Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". Die neue Abteilung hat die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überprüfen, sowie Vor-Ort-Prüfungen und behördliche Aufsichtsverfahren zu führen. Durch die Schaffung einer eigenen Abteilung soll die Zahl der Geldwäsche-Vor-Ort-Prüfungen mehr als verdoppelt werden (2010: 11; geplant für 2011: 25). Des weiteren hat die FMA mit 1.1.2011 auch die Vor-Ort-Prüfungskompetenz aller inländischen Kapitalanlagegesellschaften und betrieblichen Vorsorgekassen übernommen, was unter anderem als Vorbereitung auf die Umsetzung der UCITS IV-Richtlinie dienen soll.