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Ein einzelner Treuhänder kann den mehrseitigen Treuhandauftrag nicht widerrufen

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2011/1684ÖBA 2011, 62 Heft 1 v. 1.1.2011

§§ 1002 ff ABGB.

Bei der mehrseitigen Treuhandschaft muss der Treuhänder die gegensätzlichen Interessen aller Treugeber bestmöglich wahren. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einem Treugeber ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen

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