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Zum Interzessionsbegriff der §§ 25c, 25d KSchG

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2011/1683ÖBA 2011, 60 Heft 1 v. 1.1.2011

§§ 983 ff ABGB

§§ 25c, 25d KSchG.

Keine Lösung der Judikaturdivergenz, ob der Mithaftende trotz eines etwaigen wirtschaftlichen Eigeninteresses iSv §§ 25c und 25d KSchG "interzediert".

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