§ 1090 ABGB
§§ 28, 29, 30, 31 KO.
Beim Finanzierungsleasing stehen die periodisch für die Gebrauchsüberlassung geleisteten Leasingraten in einem Zug-um-Zug-Austauschverhältnis. Anderes gilt aber für Zahlungen rückständiger Leasingraten.
§ 1090 ABGB
§§ 28, 29, 30, 31 KO.
Beim Finanzierungsleasing stehen die periodisch für die Gebrauchsüberlassung geleisteten Leasingraten in einem Zug-um-Zug-Austauschverhältnis. Anderes gilt aber für Zahlungen rückständiger Leasingraten.