Emittenten richten sich mit ihren Finanzinstrumenten über den Kapitalmarkt an eine Vielzahl von Anlegern. Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen die Ausgestaltung des Finanzinstruments vorgeben (wie etwa bei Aktien), werden dabei in der Regel standardisierte Emissionsbedingungen verwendet. Wegen der oftmals langen Laufzeit von Finanzinstrumenten besteht in der Praxis jedoch das Bedürfnis, einen einfachen Mechanismus zur Änderung der Emissionsbedingungen zur Verfügung zu haben. Zu diesem Zweck nehmen Emittenten häufig eine Bestimmung auf, die ihnen eine Änderung der Emissionsbedingungen durch Veröffentlichung der geänderten Bedingungen in der Wiener Zeitung oder einem anderen der Allgemeinheit zugänglichen Medium (zB der Internetseite der Emittentin) erlaubt, wobei die Änderung gegenüber dem Anleger erst wirksam wird, wenn dieser nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht ("Änderungsklausel"). Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob mit Hilfe von Änderungsklauseln tatsächlich Emissionsbedingungen abgeändert werden können.