Nationalrat und Bundesrat haben am 19.10. bzw am 4.11.2011 das Gesetz zur Einführung des Wertpapiervermittlers gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 (ehemals Finanzdienstleistungsassistent) beschlossen. Parallel zum WAG 2007 werden auch die entsprechenden Bestimmungen der GewO 1994 geändert.