Der veröffentlichte Entwurf passt die Offenlegungsverordnung den Bestimmungen der europäischen Richtlinie CRD III (RL 2009/83/EG und RL 2010/76/EU) an. Kern der Anpassungen sind detailliertere Offenlegungsbestimmungen in Hinblick auf verbriefte Forderungen für das Handelsbuch und Nicht-Handelsbuch, sowie neue Offenlegungspflichten in Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik.