Das vorliegende Merkblatt bezieht sich auf die Bereichsausnahme für Bankgeschäfte (§ 2 Abs 1 Nr 7 dKWG) und Finanzdienstleistungen (§ 2 Abs 6 Satz 1 Nr 5 dKWG), welche innerhalb eines "Konzerns" erbracht werden. Es wird klargestellt, dass sich die Konzerndefinition nach den Tatbeständen von Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen gem § 1 Abs 6 und 7 dKWG ergibt.