Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte einen Ministerialentwurf zur Umsetzung des 2. Teils der Richtlinie 2010/76/EG (CRD III) in nationales Recht. Der 2. Teil der Novelle betrifft insbesondere Regelungen zu Wiederverbriefungen und Handelsbuch. Der 1. Teil der CRD III hinsichtlich der neuen Vergütungsregelungen wurde bereits mit Ende 2010 in nationales Recht umgesetzt (BGBl I 2010/118) und ist bereits mit 1.1.2011 in Kraft getreten. Der vorliegende Entwurf sieht die Schaffung einer neuen Kategorie von Verbriefungen vor, denen selbst wiederum eine Verbriefungsposition zugrundeliegt (Wiederverbriefungen). Zudem werden aufgrund der hohen Risikosensitivität dieser Finanzinstrumente strengere Risikogewichte vorgesehen. Änderungen hinsichtlich des Handelsbuchs betreffen die Eigenkapitalanforderungen für darin gehaltene Vermögenswerte. Durch die Bildung eines zusätzlichen Eigenkapitalpuffers sowie durch die Ausweitung der bestehenden Eigenkapitalanforderungen für Ausfallrisiken im Handelsbuch sollen die bestehenden Bestimmungen verschärft werden.